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dann sind sie bei uns richtig! Wir
offerieren eine starke Präsenz
im ganzen Kanton Aargau
Im
ganzen Kanton Zürich
Eine
Kombination von Internet und
regelmässiges Inserieren in den Tageszeitungen.
Immobilienverkauf
Worauf basiert die Grundstückgewinnsteuer und welche
Abzüge sind möglich?
Grundstückgewinn
Wenn
Sie Ihre privat genutzte Liegenschaft verkaufen, realisieren
Sie in der Regel einen privaten Kapitalgewinn. Dieser
ist von der direkten Bundessteuer befreit. Im Kanton,
in dem sich Ihre Liegenschaft befindet, zahlen Sie aber
eine Grundstückgewinnsteuer.
(Kanton
Aargau)
(Kanton
Zürich)
Der Grundstückgewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen
Verkaufspreis und Anlagekosten. Zu den Anlagekosten zählt
der früher bezahlte Erwerbspreis zuzüglich wertvermehrende
Aufwendungen. Liegt der Erwerb der Liegenschaft schon
lange zurück, kann je nach Kanton ersatzweise der Verkehrswert
vor 20 oder 25 Jahren oder pauschalierte Anlagekosten
bei einer Besitzesdauer ab 10 Jahren angerechnet werden.
In den meisten Kantonen sind zudem die Handänderungssteuern,
Insertionskosten und allfällige Vermittlungsgebühren abzugsfähig.
Sie müssen eine Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer
einreichen. Der Steuertarif für die Grundstückgewinnsteuer
ist progressiv gestaltet. Im Kanton Aargau gilt der Mindeststeuersatz
von 5 %, nach einer Besitzesdauer von 25 Jahren Bei sehr
kurzer Besitzesdauer, zum Beispiel einem Jahr, erheben
einige Kantone einen Spekulationszuschlag.
Tipp
Bewahren Sie Ihre Belege betreffend Unterhalt und Renovation
sorgfältig auf. Die wertvermehrenden Aufwendungen können
bei einem späteren Verkauf als Anlagekosten abgezogen
werden. Impressum
/Redaktion